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Ganzheitlich Familienhaftpflichtversicherung – wirklich eine gute Idee?

Familienhaftpflichtversicherung | © panthermedia.net / Valentyn_Volkov

Familienhaftpflichtversicherung | © panthermedia.net / Valentyn_Volkov

Während man als Familie gezwungen ist viele Themen im Zusammenhang mit der eigenen Familie proaktiv anzugehen, bspw. die rechtzeitige Suche nach einem Kindergartenplatz für die eigenen Kids, regelmäßige Arztbesuche und natürlich die Suche nach einer entsprechend großen Wohnung oder gar einem eigenen Haus, gibt es auch einige Themen, die wir, trotz ihrer vermeintlichen Dringlichkeit, gerne mal liegen lassen. Eines dieser Themen: Die Haftpflichtversicherung für die eigene Familie. Und dabei ist dieser Umstand in den meisten Fällen nicht einmal der ‚Faulheit‘ geschuldet – oft weiß man als Elternteil einfach nicht besser Bescheid bzw. kann nicht richtig abschätzen, welche Teilbereiche des eigenen Lebens – und welche eben nicht – von der eigenen Haftpflichtversicherung abgedeckt werden.

Wie so oft im Leben, ist die natürlichste Reaktion auf undurchsichtige Sachverhalte mit offenen Fragen erstmal das Abwarten. Einige Fragen, die im Zusammenhang mit diesem durchaus komplexen Thema immer wieder gestellt werden, sind:

  • Sind meine eigenen Kinder über meine Haftpflichtversicherung eigentlich mitversichert?
  • Ist eine Versicherung für meine jüngeren Kinder überhaupt von Nöten oder einfach nur reine Geldverschwendung?
  • Und vor allem: ab wann brauchen meine volljährigen Kinder eigentlich eine eigene Haftpflichtversicherung?

Obgleich diese Fragen allesamt sicherlich kompliziert klingen mögen und nicht einfach pauschal beantwortet werden können, gibt feste Antworten, an denen man sich orientieren und die eigene Planung ausrichten kann. Wie man zu dem Thema auch stehen mag: Eine schlechte Investition ist eine Haftpflichtversicherung für die eigene Familie grundsätzlich nie! So viel steht fest.

Allerdings zählt auch die Familienhaftpflichtversicherung vor allem dann zu den richtig guten Versicherungen im Leben, wenn man sie nie wirklich braucht. Schließlich heißt das im Normalfall, dass im Zusammenhang mit unserer Familie nichts passiert ist und es allen Beteiligten blendend geht!
Bei welchen Sachverhalten man besonders acht geben sollte klären wir im weiteren Verlauf dieses Beitrags.

Gibt es viele Sachverhalte im Alltag, die meinem Geldbeutel wirklich gefährlich werden könnten?

Stellt man Eltern diese Frage, überlegen diese meist kurz und antworten etwas in der Art von: „Hmm, ich glaube nicht so wirklich. Was kann mein Kind denn schon wirklich anstellen? Wir haben grundsätzlich immer ein wachsames Auge auf unsere Kinder!

Und: Irgendwo sind diese Antworten natürlich auch verständlich. Schließlich sind die eigenen Kinder wohl erzogen. Und das Wort Haftpflichtversicherung klingt im Zusammenhang mit unseren eigenen Kids irgendwie einfach viel zu ernst! Schwer vorstellbar, dass in Verbindung mit den eigenen Kindern ein ernstzunehmender Sach- oder gar Personenschaden entsteht.

Umso überraschender trifft es die meisten Eltern dann aber, wenn die Kinder – in den meisten Fällen ‚einfach nur‘ beim Spielen – tatsächlich etwas anstellen, was den eigenen Geldbeutel belastet. Dem ersten Schock folgt meist Kopfschütteln und die berechtigte Frage, wieso man Sachverhalte dieser Art nicht schon viel früher in die eigenen Planungen hinsichtlich der auf die Familie abgeschlossenen Versicherungen miteinbezogen hat. Rückblickend erscheinen einem die zunächst als ‚Geldverschwendung‘ abgestempelten Beiträge für eine vollumfängliche Familienhaftpflichtversicherung, mit Blick auf den entstandenen Schaden, als die berühmt berüchtigten ‚Peanuts‘, wie man hier bei diesem Fachanbieter für Haftpflichtversicherungen im Bereich Familie und Kinder auch schön sehen kann.

Welche Gefahren so im Alltag lauern? Das weiß man vorher, vor allem bei heranwachsenden Kindern, nie wirklich so recht. Ob es nun die Fensterscheibe des Nachbarn ist, die mit dem eigenen Fußball „getestet“ wird, dass ausversehen mit dem Fahrrad verkratzte Auto oder gar der völlig zufällig vom Tisch gestoßene Laptop der besten Freundin – irgendwas kann immer passieren. Trotz guter Erziehung und dem regelmäßig mahnenden Zeigefinger.

Heranwachsende Kinder sind einfach neugierig, toben gerne und probieren regelmäßige neue, vermeintlich spaßige, Sachen mit ihren Freuden. Das dabei ab und zu was zu Bruch geht ist völlig normal. Denn obwohl Neugier eine fantastische Eigenschaft ist, die Kinder besitzen, haben sie auch eine vermeintlich riesige Schwachstelle: die Einschätzung von brenzligen Situationen und vor allem das Einschätzen ihrer eigenen Kräfte!

Und was ist eigentlich mit Kindern unter 7 Jahren?

Familienhaftpflichtversicherung Kinder unter 7 Jahre | © panthermedia.net / Gelpi

Nun sagen informierte Eltern an dieser Stelle vielleicht eines, nämlich: „Stop! Macht doch mal nicht ganz so schnell! Gefahren hin oder her – Kinder unter 7 Jahren können für Schäden dieser Art doch gar nicht belangt werden, richtig?“ Und die Antwort lautet tatsächlich: absolut richtig, liebe Eltern!

Sofern die Eltern ihre Aufsichtspflicht entsprechend dem § 832 BGB nämlich nicht verletzt haben – ob dies tatsächlich vorliegt, muss für jeden konkreten Einzelfall individuell entschieden werden – können Kinder unter 7 Jahren für die durch ihr Handeln entstandenen Schäden nämlich nicht belangt werden. Eltern haften in diesem Fall nicht für ihre Kinder, da diese per Gesetz eben noch nicht deliktfähig sind.

Nicht deliktfähig heißt konkret, dass Kinder in diesem Alter noch nicht in der Lage sind die (potentiellen) Auswirkungen ihre Handlungen in vollem Maße vorab abzuschätzen. Geschieht etwas, ist es per Gesetz also quasi einfach eine Art Unfall, für die das jeweilige Kind eben nichts kann.
Das Ergebnis: die Eltern sind ‚fein raus‘, auch ohne Familienhaftpflichtversicherung und der Geschädigte muss für den entstandenen Schaden selbst aufkommen. Ärgerlich…aber gesetzlich eben völlig korrekt.

Das konkrete Problem in dem Fall ist für viele Eltern allerdings nicht die Versicherungslage, sondern entspringt zumeist zwischenmenschlicher Natur.

Wie würde man bspw. mit dem konkreten Fall umgehen, wenn die eigenen Kinder nicht nur das Eigentum ‚irgendeines Nachbarn‘ oder ‚irgendeiner Person‘ beschädigen bzw. zerstören, sondern dabei das Mobiliar eines gut befreundeten Nachbarn oder gar des besten Freundes erwischen? Zwar wäre es in dieser Situation rein theoretisch möglich zu sagen „Das tut mir sehr leid für deinen neuen Fernseher, aber mein Kind ist erst 5 und deshalb werde ich nicht für den entstandenen Schaden aufkommen!“, aber in der Realität würden die wenigsten Menschen die Freundschaft zu einem langjährigen Freund wegen so einer Situation auf’s Spiel setzen.

Heißt konkret: Den kaputten Fernseher ersetzt nicht der 5-jährige Sohn oder die Tochter, sondern eben der Papa oder die Mama. Wer die aktuellen Preise für neuartige Fernseher kennt, der weiß, dass dies ein teurer, im schlimmsten Fall sogar ein sehr teurer Spaß werden kann. Würde man die Kosten in den Einzelfällen tatsächlich runterrechnen, so würde man mit großer Sicherheit zu dem Ergebnis kommen, dass man sich für den Preis des entstandenen Schadens für mindestens ein, vermeintlich aber sogar zwei Jahre, komplett hätte absichern können. Geht neben dem Fernseher dann auch noch eine Woche später das Porzellan der besten Freundin durch Einwirkung der eigenen Kinder zu Bruch, sieht man seinen Geldbeutel ganz schnell noch schwerer belastet. Deswegen abschließend die Frage: kann man es sich als Eltern eigentlich überhaupt erlauben KEINE ganzheitliche Haftpflichtversicherung für die eigene Familie zu haben?



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